Montag, 16. September 2013

Prüfungsfragen für die Zulassung nach § 34d GewO und § 34f GewO

Wer derzeit als Versicherungsvermittler oder Finanzanlagenvermittler tätig werden möchte, benötigt eine Gewerbeerlaubnis. Die Vorschriften für den Versicherungsfachmann (IHK) ergeben sich aus § 34d der GewO. Der IHK Finanzanlagenfachmann wird in § 34 f der Gewerbeordnung behandelt. Eine Mindestanforderung dabei ist es, dass der Antragsteller die erforderliche Sachkunde für die praktische Tätigkeit hat. Daher werden in einer Prüfung der Sachkunde Prüfungsfragen am PC durchlaufen.

Zur Vorbereitung auf die fachkundliche IHK Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann muss kein Kurs vor Ort und kein bestimmter Kurs gebucht werden. Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann eigenständig geschehen. Die Prüfung der Sachkunde bei der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann kann mit dem passenden Material und einer Zeit zur Vorbereitung von 2 bis 6 Monaten mit Erfolg beendet werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler bedeutend, die die Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder 34f GewO erhalten müssen. In der Sachkundeprüfung vor der IHK werden in der Sachkundeprüfung viele Prüfungsfragen vorgelegt. Da das VVG in kurzen Abständen juristisch angepasst wird, sind frisch erstellte Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf den Test überaus erforderlich.

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